Herzlich willkommen auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Umweltberatung Steiermark!

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Unser Team
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Aktuelles

Sollwertsystem-Mais: Mit Bodenuntersuchung die N-Düngung präzisieren.

In unseren Ackerböden ist viel Stickstoff gespei-chert, allerdings ist nur ein geringer Teil pflan-zenverfügbar. Der weitaus größere Teil ist in Humusverbindungen gebunden. Je nach Witte-rung, Bodenbearbeitung und Humusgehalt wird unterschiedlich viel Stickstoff mineralisiert.
Zu Beginn der Düngesaison kann daher eine Nitratstickstoffanalyse sinnvoll sein, um den ak-tuellen Gehalt des pflanzenverfügbaren Stick-stoffs zu ermitteln. Über die Differenz zum vor-gegebenen Sollwert wird der genaue Bedarf an Mineraldüngern oder organischen Düngemitteln berechnet, sodass der Mais ausreichend versorgt wird, ohne dass eine Überdüngung statt-findet. N-Düngegaben über 100 kg N/ha in leicht löslicher Form sind nur auf Boden mit einem Tonanteil > 15 % zulässig.

Falls Sie Fragen haben, unterstützt unser Team Sie gerne dabei!

ÖPUL – Vorbeugender Grundwasserschutz ONLINE-Weiterbildungskurse

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI per E-Mail. Innerhalb der Freischaltungszeit können Sie die Inhalte im eigenen Lerntempo absolvieren.

Stickstoff im Ackerbau 3 Std.

Mein Bodenwissen -Ausflug in den Boden 3 Std.

Grundwasserschutz im Ackerbau 4 Std,

Gewässerschutzkonzept 1 Std,


Aktuell gültige Verordnungen

Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg – gleich informieren

NAPV 2023: Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung 2023 – gleich informieren

NH3-VO: Ammoniakreduktionsverordnung – gleich informieren


Wasserbroschüre

Biodiversitätsbroschüre

Bodenbroschüre

Luftbroschüre

Luftbroschüre

 


Wasserschutzblatt Ausgabe 1/2026

Was ändert sich bei den Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen

Mit Änderung der EU-Verordnung 2023/564 werden die Vorschriften des Artikels 67 der VO 1107/2009 bezüglich der Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt. Ab 01.01.2026 muss die Dokumentation des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln umfangreicher erfolgen und in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden.

Über die bereits bisher geltende Vorschrift sind zu den geforderten Angaben zukünftig weitere Parameter aufzuzeichnen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet künftig der Anhang gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 und verlangt somit ab 2026 folgende Angaben, die aufzuzeichnen sind:
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Bewirtschaftung von Ackerflächen nahe der Oberflächengewässer – Was ist zu beachten?

GLÖZ-4 Info


AgrarAtlas

Glöz 4Gewässerbegleitstreifen
Erosion- und Gewässerschutz

Verbotszeiträume für die Stickstoffdüngung