Pflanzen
Richtlinie für die sachgerechte Düngung
Die richtige Bemessung der Düngemengen ist für die Kulturpflanzen und für das Grundwasser von hoher Wichtigkeit. Neben den gesetzlichen Vorgaben bzw. Auflagen aus dem ÖPUL gewähren die „Richtlinie für die sachgerechte Düngung im Ackerbau und Grünland“ sowie die „Richtlinien für die sachgerechte Düngung im Garten- und Feldgemüsebau“ eine Sicherstellung der Nährstoffversorgung der Pflanzen. Außerdem gelten sie als Basis für einen verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Boden und mit wertvollen Nährstoffressourcen.
Begrünungen
Begrünungen bieten zahlreiche Vorteile, die sich vor allem auf die Bodenfruchtbarkeit auswirken. Sie können aber auch Basis für eine Mulchsaat der nächsten Hauptkultur sein.
In der Übersicht sind die wichtigsten Begrünungskulturen mit ihren Eigenschaften dargestellt.
Pflanzenschutz
In Österreich dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Im Pflanzenschutzmittelregister finden sie alle erlaubten Mitteln und wichtige Hinweise für den Einsatz.
> https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/faces/main
Achtung!
Das Widmungsgebiet 2 des Grundwasserschutzprogramms Graz bis Bad Radkersburg ist als Schongebiet ausgewiesen und hier dürfen bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht eingesetzt werden. Dies betrifft vor allem die Kulturen Mais, Hirse und Raps.
Natura 2000
Mit Natura 2000 sollen natürliche Lebensräume europaweit dauerhaft gesichert werden.
Natura 2000 unterscheidet zwei Arten von Schutzgebieten:
- die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie unmittelbar von den Mitgliedsstaaten ausgewiesenen Gebiete
- sowie die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Habitat-Richtlinie vorgeschlagenen und in einem dreistufigen Verfahren von der Gemeinschaft ausgewählten Gebiete
Ausführliche Informationen sind über den folgenden Link nachzulesen: https://www.natura2000.steiermark.at/